Schutzschirm für Veranstaltungen

9. Februar 2021
Foto: bunte Regenschirme

Planungssicherheit für Ihre Veranstaltung: durch den beschlossenen 300 Millionen Euro schweren Schutzschirm werden finanzielle Schäden, die durch coronabedingte Absagen oder Verkleinerungen von Veranstaltungen entstehen, von der Regierung aufgefangen. Die österreichische Haftungsgarantie gibt Veranstaltungsplanenden somit eine dringend benötigte Planungssicherheit.

Wir haben die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst:

Ziel

Das Ziel der Förderung besteht in der Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen ab 01. Februar 2021 trotz der COVID-19-Krise.

Förderbare Kosten

Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferant:innen, Technik, Catering, Künstler:innen, Bar, Service, Florist:innen, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.

Die Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen.

Innerhalb der derzeitigen Obergrenze von maximal 1 Mio. Euro beträgt die Förderungszusage 90% der förderbaren Kosten. Es können jene Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind. Davon ausgenommen sind Anzahlungen für die langfristige Vorausbuchung von Veranstaltungsstätten.

Sämtliche Anträge müssen bis 15. Juni 2021 gestellt werden, deshalb treten wir gerne mit Ihnen in Kontakt.

Wer kann den Schutzschirm beantragen?

Veranstalter:innen, die eine Veranstaltung in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Alternativ können Veranstaltungsagenturen und Eventplaner:innen unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter:innen die Förderung beantragen. Das gilt selbstverständlich auch für internationale Veranstalter:innen.

Teilnehmer:innenobergrenzen

Die genauen Details zu den Obergrenzen entnehmen Sie bitte aus dem “Factsheet Schutzschirm (PDF)“.

Wann greift der Schutzschirm?

Die Absage oder eingeschränkte Durchführung muss objektiv mit COVID-19 im Zusammenhang stehen:

  • COVID-19-bedingte Beschränkung der An-und Abreise oder des Aufenthalts einer erheblichen Anzahl der Akteur:innen, Teilnehmer:innen, Sprecher:innen oder einzelner vorab definierter, für die Durchführung der Veranstaltung objektiv unerlässliche Personen. „Erheblich“ bedeutet eine Reduktion um mehr als 30%, wobei Akteur:innen, Teilnehmer:innen und Sprecher:innen jeweils einzeln zu betrachten sind. Die Förderbarkeit tritt ein, sobald einer der genannten Personenkreise die Reduktion erfährt.
  • Regionaler Lockdown/Ausgangsbeschränkungen im Veranstaltungsort, die gesetzlich erlaubte Teilnehmer:innenobergrenze für das Durchführungsdatum ist niedriger als zum Zeitpunkt des Ansuchens (z.B. aufgrund von gesetzlicher Verordnung)

Voraussetzungen

  • Vorliegen eines schlüssigen Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes
  • Vorliegen eines Entwurfs eines COVID-19-Präventionskonzepts
  • Einhaltung der in der Richtlinie definierten Teilnehmer:innenobergrenzen
  • Schadensmindernde Maßnahmen werden getroffen
  • Mindestens EUR 15.000 Einnahmen (Veranstaltungen, die keine Einnahmen erzielen, müssen mind. EUR 15.000 Gesamtausgaben aufweisen)
  • Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben
  • Zum Zeitpunkt des Ansuchens ist gemäß behördlichen Richtlichtlinien eine Durchführung der Veranstaltung zum geplanten Datum möglich

Fristen

Ab 18. Jänner 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 01. März 2021. Ansuchen können bis 15. Juni 2021 für Veranstaltungen bis Ende 2022 eingereicht werden. Abgewickelt werden die Maßnahmen von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die ÖHT. Bitte finden Sie weiterführende Informationen unter www.oeht.at.

Kontakt

Karin Stattmann

Bereichsleiterin Sales

Generell
+43 1 260 69 0

Mo—Fr 9—15:00 Uhr (MEZ)

[email protected]
Sales
+43 1 260 69 355

Mo—Do 9—16, Fr 9—12 Uhr (MEZ)

[email protected]