Barrierefreiheitserklärung

-Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IAKW-AG (Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, Aktiengesellschaft) ist bemüht, ihre Website www.acv.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.acv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe A der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

b. Unverhältnismäßige Belastung

PDFs

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Aus diesem Grund sind die Kriterien 1.1.1 “Non Text Content“ und 1.3.1 “Info and Relationships“ nicht erfüllt.
An der Behebung der Mängel bei neu veröffentlichten PDFs wird gearbeitet. Dekorative Bilder werden dabei in einem Satz beschrieben.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung bei älteren PDF-Dokumenten eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Videos

Alle unsere für den Inhalt relevanten Videos sind auf der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Viele, vorwiegend ältere Videos sind nicht barrierefrei gestaltet, da sie keine gleichwertige Textalternative bieten (1.2.2 Untertitel, 1.2.5 Audiodeskription ). An der Behebung der Mängel bei neu veröffentlichten Videos wird gearbeitet.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung bei älteren Videos eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Bilder

Viele, vorwiegend ältere Bilder haben keine Textalternative (ALT-Text) und erfüllen das Kriterium 1.1.1 „Non Text Content“ daher nicht. Diese Mängel werden bei neu veröffentlichten Bildern umgesetzt.
Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung bei älteren Bildern eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Podcast

Podcast-Folgen stehen im Widerspruch zu den Kriterien 1.1.1 “Non Text Content“ und 1.2.1 “Audio-only and Video-only (Prerecorded)” und sind daher nicht barrierefrei.
An der Behebung der Mängel 1.1.1 “Non Text Content“ bei Podcast-Folgen der neusten Staffel wird gearbeitet. Wir planen nicht, ältere Podcast-Folgen barrierefrei zu gestalten.

Virtuelle Tour

Beim Feature der virtuellen Tour bzw. der 360°-Grad Ansicht sind die folgenden Kriterien der WCAG 2.2. nicht erfüllt:

1.1.1. Non Text Content
1.3.3 Sensory Characteristics
2.1.1 Keyboard

Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Ebenenpläne

Bei den Ebenenplänen sind die folgenden Kriterien der WCAG 2.2. nicht erfüllt:

1.1.1. Non Text Content
1.3.3 Sensory Characteristics
2.1.1 Keyboard

Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website www.acv.at wurde zum 28. April 2023 durch einen Dritten auf ihre barrierefreie Umsetzung getestet.
Der Barrierefreiheitstest erfolgte basierend auf den Kriterien des Levels A der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Für den Test wurde die bis dahin noch im Entwurfs-Status befindliche Version 2.2 der WCAG herangezogen.
Überprüft wurde die Startseite, eine Inhaltsseite sowie je eine Übersichts- und ein Detailseite aller weiteren Inhaltstypen (Events, Räume, Unternehmenskommunikation, Wissenschaftskommunikation, Pressespiegel, Kurzmeldungen, Jobs, Podcasts).
Diese Erklärung wurde zuletzt am 31. Juli 2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website acv.at”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Generell
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Sales
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